Muss ich das 3a-Konto und das Freizügigkeitskonto auflösen?
Ja. Denn wer eine volle Rente der staatlichen Invalidenversicherung bezieht, kann seine Gelder auf Säule-3a- und Freizügigkeitskonten beziehen. Bei der Prüfung des Anspruchs auf EL werden diese Guthaben deshalb zum Vermögen gerechnet.
Immerhin kommt dabei ein Freibetrag zur Anwendung: Er beläuft sich auf 37 500 Franken für Alleinstehende und 60 000 Franken für Ehepaare. Vom Vermögen eines IV-Rentenbezügers, das diesen Freibetrag überschreitet, wird 1/15 zu den jährlichen Einnahmen hinzugerechnet. Reicht Ihre Rente nicht zum Leben, müssen Sie also wohl oder übel Ihr Säule-3a- und Ihr Freizügigkeitskonto auflösen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.