Muss ich das Auto der Versicherung abgeben?

«Ich wurde ohne mein Verschulden in einen ­Autounfall verwickelt. Die von der Garage veranschlagten Reparaturkosten für mein Auto sind höher als der Zeitwert des Wagens. Die Autohaftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers geht daher von einem Totalschaden aus. Sie will mir den Zeitwert des Autos aber nur zahlen, wenn ich ihr den Wagen abtrete. Muss ich dieser Aufforderung nachkommen?»

Nein. Auch nach einem Totalschaden bleiben Sie Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Falls Sie das Auto behalten oder selber verkaufen wollen, kann die Versicherung bei der Auszahlung des Schadens aber den Restwert des Wagens vom Zeitwert abziehen. Denn Ihr Auto hat trotz Totalschaden noch einen Restwert. Den vollen Zeitwert des Autos zum Zeitpunkt des Unfalls müsste die Versicherung Ihnen nur zahlen, wenn Sie ihr den Wagen abtreten.

18.08.2020

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