Muss ich das fehlende Zahnglas ersetzen?

«Ich zog nach über 30 Jahren aus meiner Mietwohnung aus. Der Vermieter will, dass ich das fehlende Zahnglas bezahle. Muss ich das tatsächlich übernehmen?»

Ja. Kleine Mängel, die man ohne handwerkliche Kenntnisse selbst beheben kann und die nicht über 150 Franken kosten, gehören zum kleinen Unterhalt. Dieser ist Sache des Mieters. ­Fehlende Kleinteile wie Glühbirnen, Backbleche, WC-Deckel, Duschbrausen oder Zahngläser müssen vom Mieter ersetzt werden, auch wenn sie alt waren.

16.03.2021

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