Muss ich das Lavabo zahlen?

«Ich habe meine Mietwohnung gekündigt. ­Gestern fand die Rückgabe der Wohnung statt. Im Lavabo hat es einen von mir verursachten Kratzer. Der Vermieter möchte auf meine Kosten das Lavabo ersetzen. Muss ich nun ein ­neues Lavabo zahlen?

Nein. Gleich das Lavabo auszuwechseln, wäre bei ­einem Kratzer unverhältnismässig. Bei geringfügigen Mängeln und Schönheitsfehlern muss sich der Vermieter mit einer Entschädigung für den Minderwert begnügen. 
Nichts mehr bezahlen müssten Sie dann, wenn die Lebensdauer des Lavabos bereits abgelaufen wäre – wenn es also schon 35 Jahre alt wäre. 

18.06.2019

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