Muss ich das Protokoll innert Monatsfrist berichtigen lassen?

«Ich bin Stockwerkeigentümer. Etwa zwei Monate nach der letzten Versammlung wollte ich vom Verwalter ein paar Fehler im Protokoll korrigieren lassen. Er behauptet aber, eine Korrektur müsse man innert eines Monats nach der Versammlung vor Gericht beantragen. Stimmt das?»

Nein. Ist das Protokoll ­fehlerhaft oder unvollständig, können Sie vom Protokollführer oder Verwalter bis zur nächsten Versammlung eine Berichtigung verlangen. Dann entscheidet die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss, welche Version des Protokolls definitiv wird.

Trotzdem ist es ratsam, jeweils rasch eine Berich­tigung zu verlangen. Weil sich die Teilnehmer dann noch am ehesten daran ­erinnern, wie die Versammlung ablief. 

 

27.03.2018

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