Muss ich das Trampolin entfernen?

Wir besitzen ein Einfamilienhaus. Nun haben wir im Garten ein Trampolin aufgestellt. Allerdings stört sich unsere Nachbarin an dessen Anblick. Sie hat uns deshalb aufgefordert, das Trampolin wieder zu entfernen. Kann sie das verlangen?

Nein. Nicht jede Störung, die eine Person als Belästigung empfinden mag, ist auch verboten. «Normale» Immissionen aller Art von einem Grundstück auf ein anderes sind zulässig, und der Nachbar muss sie dulden, solange sie nicht übermässig sind. Darunter fallen etwa üblicher Lärm, Schattenwurf oder auch das Versperren der Aussicht.

Verboten sind nur Einwirkungen, die schädlich oder nach Lage und Ortsgebrauch nicht gerecht­fertigt sind.

Es ist von Fall zu Fall abzuklären und letztlich – auch für die Gerichte –  eine Ermessensfrage, ob eine ­Immission übermässig und damit unzulässig ist oder nicht. Das Aufstellen eines Trampolins im Garten ­eines Einfamilienhauses ist aber durchaus üblich und daher von den Nachbarn zu dulden. 

07.09.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: