Muss ich dem Mieter vor dem Verkauf kündigen?
Nein. Sie können auch die vermietete Wohnung verkaufen. Das Mietverhältnis läuft dann mit dem neuen Eigentümerr weiter. Doch aufgepasst: Kann der neue Eigentümer dringenden Eigenbedarf für sich selber oder für nahe Angehörige geltend machen, ist er nicht an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine oder eine allfällige Kündigungssperrfrist gebunden. Er könnte Ihrem Mieter in diesem Fall nach dem Kauf der Wohnung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Dieser könnte dann bei der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen und allenfalls Schadenersatz von Ihnen verlangen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.