Muss ich dem Mieter vor dem Verkauf kündigen?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung, die zurzeit vermietet ist. Jetzt möchte ich die Wohnung verkaufen. Muss ich zuerst dem Mieter kündigen, damit ich anschliessend verkaufen kann?»

Nein. Sie können auch die vermietete ­Wohnung verkaufen. Das Mietverhältnis läuft dann mit dem neuen Eigentümerr weiter. Doch aufgepasst: Kann der neue ­Eigentümer dringenden Eigenbedarf für sich selber oder für nahe Angehörige geltend machen, ist er nicht an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -ter­mine oder eine allfällige Kündigungssperrfrist gebunden. Er könnte Ihrem ­Mieter in diesem Fall nach dem Kauf der Wohnung unter Einhaltung einer drei­monatigen Kündigungsfrist auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Dieser könnte dann bei der Schlichtungs­behörde eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen und ­allenfalls Schaden­ersatz von Ihnen verlangen.

04.04.2023

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