Muss ich den Arbeitsort wechseln?

«Ich wohne und arbeite in Bern. Das steht auch so im Vertrag. Mein Chef verlangt aber nun von mir, dass ich ab nächstem Monat in unsere Filiale in Zürich wechsle. Muss ich die Versetzung akzeptieren?»

Nein. Wenn im Vertrag Bern als Arbeitsort fest­gelegt ist, müssen Sie eine Versetzung nach Zürich nicht so rasch akzeptieren. Ihr Chef müsste zuerst den bestehenden Arbeitsvertrag kündigen und ­Ihnen unter Einhaltung der Kündigungsfrist  einen neuen Vertrag mit dem neuen Arbeitsort an­bieten. Eine kurzfristige Ver­setzung muss ein Arbeitnehmer nur bei dringenden betrieblichen Bedürfnissen akzeptieren – und nur, sofern die Änderung insgesamt zumutbar ist. Und der längere Arbeitsweg müsste ihm als ­Arbeitszeit angerechnet werden.

17.09.2019

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