Muss ich den Gutschein akzeptieren?

«Vor kurzem kaufte ich in einem Modehaus ein Hemd für meinen Freund. Da es ihm nicht passte, wollte ich es einige Tage später ­zurückgeben. Die Verkäuferin nahm das Hemd zurück. Sie erstattete mir aber nicht den Kaufpreis, sondern stellte mir lediglich einen Gutschein aus – «kulanterweise», wie sie ­betonte. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Gekauft ist gekauft. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht sieht das Gesetz nur bei den sogenannten Haustürgeschäften mit einem Kaufpreis von mehr als 100 Franken vor. Von einem Haustürgeschäft spricht man dann, wenn der Käufer vom Verkäufer überrumpelt wurde – sei es zu Hause, am Arbeitsplatz, auf der Strasse, in öffentlichen Verkehrs­mitteln, an einer Werbefahrt oder am Telefon. 

Wurde Ihnen beim Kauf im Geschäft kein Rück­gaberecht zugesichert, ist der Ihnen ausgestellte Gutschein also tatsächlich ein freiwilliges Entgegenkommen des Modehauses.

02.10.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: