Muss ich den Kaufpreis zurückzahlen?

«Ich habe auf Tutti.ch mein fünfjähriges Fahrrad verkauft. Jetzt meldete sich der Käufer bei mir. Er will mir das Velo wegen eines Risses an der Gabel zurückgeben und verlangt den Kaufpreis zurück. Vertraglich wurde bezüglich Garantie nichts abgemacht. Muss ich das Velo zurücknehmen?»

Ja. Auch bei Occasionen gilt: Wurde die ­gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen und tritt innerhalb von zwei Jahren nach der Ablieferung ein Mangel auf, kann der Käufer eine Reduk­tion des Kaufpreises verlangen. Bei einem schweren Mangel kann er das Velo zurückgeben und den von ihm bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Ein Riss an der Gabel stellt einen schweren Mangel dar.

04.04.2023

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