Muss ich als Vermieter den Schaden des Mieters mittragen?

«Ich vermiete eine Wohnung. Der Mieter zieht aus. Seine Katzen zerkratzten die Tapeten so stark, dass eine Neutapezierung nötig ist. Die Privathaftpflichtversicherung des Mieters will aber nur 20 Prozent der Kosten übernehmen. Ihre Begründung: Die Lebensdauer der Tapeten betrage zehn Jahre. Die bestehenden seien schon acht Jahre alt und deshalb zu 80 Prozent amortisiert. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Der Mieter muss für selbstverschuldete Mängel nur so viel bezahlen, wie die zu ersetzende Sache nicht bereits durch Alterung entwertet ist. Bis zum Ablauf der Lebensdauer werden die Erneuerungskosten entsprechend dem Alter aufgeteilt. Ihr Mieter muss also nur 20 Prozent der Kosten der Neutapezierung tragen. Zur Berechnung der Altersentwertung kann die paritätische Lebensdauertabelle zu Rate gezogen werden. Sie finden diese im Internet auf www.mietrecht.ch.

07.09.2021

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