Muss ich den Vorbezug nach der Pensionierung zurückzahlen?

«Für die Finanzierung meiner Eigentumswohnung bezog ich Geld aus der Pensionskasse. Nun bin ich pensioniert, beziehe eine Rente und werde die Wohnung verkaufen. Muss ich das damals für den Kauf bezogene Geld nach dem Verkauf der Wohnung wieder an die Pensionskasse zurückzahlen?»

Nein. Sie müssen das für die Eigentumswohnung vorbezogene Geld nicht an Ihre Pensionskasse zurückzahlen, da Sie bereits pensioniert sind. 

Ihre Rente wurde, gestützt auf Ihr Alterska­pital zum Zeitpunkt der ­Pensionierung, berechnet. ­Diese Altersrente bleibt grundsätzlich lebenslänglich gleich – es sei denn, die Pensionskasse erhöht die Rente freiwillig. 

01.10.2019

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