Muss ich den Vorsorgeauftrag neu schreiben?

«Ich habe in meinem Vorsorgeauftrag ­meine Ehefrau und als Ersatzbeauftragte meine Tochter eingesetzt. Meine Frau ist inzwischen gestorben, meine Tochter lebt zurzeit in Australien. Muss ich einen neuen Vorsorgeauftrag verfassen?»

Nein. Sollten Sie dereinst urteilsunfähig werden, tritt Ihre Tochter an die Stelle Ihrer Frau. Aber: Die Erwachsenenschutzbehörde muss dann abklären, ob die beauftragte Person für die Aufgabe geeignet und bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Da Ihre Tochter weit entfernt wohnt, wäre dies wohl schwierig. Eine Erneuerung Ihres Vorsorgeauftrags und das Einsetzen eines Ersatzbeauftragten für Ihre Tochter sind daher sinnvoll. 

18.05.2021

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