Muss ich die Filmerei meines Nachbarn dulden?

«Mein Nachbar hat eine Videokamera installiert. Die Kamera erfasst auch den Eingangsbereich zu meinem Haus. Muss ich das tolerieren?»

Nein. Private Videoüberwachungen müssen sich auf das eigene Grundstück beschränken. Leute, die das Aufnahmefeld der Kamera betreten, müssen mit einem gut sichtbaren Hinweisschild auf die Überwachung hingewiesen werden. Das Nachbargrundstück und der öffentliche Raum dürfen nicht mitgefilmt werden. Lenkt der Nachbar nicht ein, können Sie verlangen, dass die Kamera entfernt wird.

Tipp: Ein Merkblatt «Videoüberwachung durch private Personen» finden Sie im Internet: www.edoeb.admin.ch.

19.04.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: