Muss ich die Heizkosten zahlen?

«Ich habe mein Haus vor einiger Zeit auf meine Tochter überschrieben. Im Gegenzug liess ich mir ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Bis anhin musste ich mich nie an den Heizkosten beteiligen. Jetzt beharrt meine Tochter aber darauf, dass in Zukunft ich die Kosten übernehme. Muss ich zahlen?»

Nein. Als Begünstigter eines Wohnrechts müssen Sie lediglich für den gewöhnlichen Unterhalt aufkommen, also für kleinere Reparaturen und Erneuerungen sowie die regelmässige Reinigung. Kosten für Wasser, Strom und Heizung gehen zulasten des Eigentümers. Das gilt nur dann nicht, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Wohnberechtigte dafür aufkommen muss.

18.10.2022

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