Ein Bekannter begleicht seine Schulden nicht. Muss ich die Klage begründen?

«Ein Bekannter schuldet mir rund 10 000 Franken. Vor der Schlichtungs­behörde kam keine Einigung zustande. Der Friedensrichter stellte mir daher die Klagebewilligung aus. Muss ich meine Klage gegenüber dem Gericht schriftlich begründen?»

Nein. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 ­Franken werden in einem vereinfachten Ver­fahren durchgeführt. Dabei muss man die Klage nicht schriftlich begründen. Sie muss lediglich die Parteien, das Rechtsbegehren, die Bezeichnung des Streitgegenstands, die Höhe des Streitwerts sowie das Datum und Ihre Unterschrift enthalten. Zusätzlich müssen Sie die Klagebewilligung sowie ­allfällige Beweismittel einreichen. Enthält eine Klage im vereinfachten Verfahren ­keine schriftliche Begründung, lädt das ­Gericht die Parteien direkt zur Verhandlung vor. Ein Formular «Klage im vereinfachten Verfahren» finden Sie im Internet unter www.bj.admin.ch . Sie können die Klage aber auch mündlich direkt beim Gericht ­erheben.

06.10.2020

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