Gesundheitsfrage falsch beantwortet: Muss ich die Krankenkasse informieren?
Ja. Sie sollten der Krankenkasse sofort per eingeschriebenem Brief mitteilen, dass Sie den Gesundheitsfragebogen versehentlich falsch ausfüllten. Die Kasse wird Sie dann entweder nachträglich ablehnen, einen Gesundheitsvorbehalt anbringen oder Sie ohne Vorbehalt versichern. Falschangaben im Gesundheitsfragebogen lohnen sich nicht: Wenn die Krankenkasse davon erfährt, darf sie den Vertrag auflösen. Die bis zur Kündigung bezahlten Prämien sind verloren. Und die Kasse kann das Geld zurückverlangen, das sie für einen früheren Schadenfall auszahlte – allerdings nur, wenn ein klarer Zusammenhang mit der nicht deklarierten Gesundheitseinschränkung besteht.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.