Muss ich die Mahngebühren zahlen?
Nein. Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Diese sind deshalb nur dann geschuldet, falls sie in einem Vertrag unter den Parteien betragsmässig vereinbart wurden. Das war bei Ihnen nicht der Fall. Zwar können auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrags sein. Sie mussten jedoch nicht davon ausgehen, dass die AGB des Verkäufers einen Verweis auf weitere AGB eines Inkassobüros enthalten. Deshalb wurden die Inkasso-AGB nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Es ist Konsumenten nicht zumutbar, dass sie seitenlange AGB nach Verweisen auf AGB eines anderen Unternehmens durchsuchen müssen. Fazit: Sie müssen die Mahngebühren nicht zahlen.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.