Muss ich die Mietzinsreduktion wegen Renovation sofort verlangen?

«Bauarbeiter haben gerade mit der Renovation unseres ­Mietshauses begonnen. Die Fassade wird erneuert und die Fenster werden ersetzt. Ich möchte vom ­Vermieter eine Mietzinsreduktion verlangen. Muss ich sie sofort geltend machen?»

Nein. Ihr Anspruch verjährt erst nach fünf Jahren. Sie können also problemlos bis zum Abschluss der Renovationsarbeiten warten. Dann werden Sie wissen, wie stark Sie als Mieter durch die Bauarbeiten belastet wurden. Dokumentieren Sie die Beeinträch­tigungen und machen Sie Fotos. So haben Sie Beweismittel in der Hand, falls der Vermieter Ihnen eine Mietzinsreduktion verweigert.

Die Höhe der Reduk­tion hängt davon ab, wie viel Lärm, Dreck und andere Unannehmlichkeiten Sie ertragen mussten. Sie finden viele Beispiele aus ­Gerichtsentscheiden auf: } «Merkblatt – Gerichtsentscheide: Mietzinsreduktion bei Mängeln».

Falls Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht auf eine Mietzinsreduktion einigen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen an Ihrem Wohnort zu wenden.

 

21.08.2018

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