Mein Mieter hört oft laute Musik: Muss ich die normale Kündigungsfrist abwarten?

«Einer meiner Mieter hört oft extrem laut Musik. Ich habe ihn schon mehrmals schriftlich gemahnt. Genützt hat es nichts – die anderen Mieter beschweren sich ständig. Vertraglich wäre eine Kündigung erst per Ende September möglich. Muss ich so lange warten, bis ich mich von diesem Mieter trennen kann?»

Nein. Verletzt Ihr Mieter die Ruhezeiten immer wieder und nimmt er trotz ­einer schriftlichen Mahnung ­keine Rücksicht auf andere Hausbewohner, können Sie ihm mit einer Frist von mindestens 30 Tagen aus­serordentlich auf das Ende eines Monats kündigen. Bei einer so schweren ­Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme würde auch eine Erstreckung des Mietverhältnisses abgewiesen.

06.04.2021

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