Muss ich die Rechnung bezahlen?

«Ich habe vor zwei Wochen bei einem Filmstreaming-Portal ein fünftägiges Probe-Abo abgeschlossen, in der Meinung, es sei gratis. Nun bekam ich eine Rechnung über 800 Franken. Auf der Internetseite des Portals ent­decke ich jetzt, dass der Preis ganz klein am unteren Seitenrand aufgeführt ist. Muss ich die Rechnung bezahlen?»

Nein. Die Vertragspar­teien müssen sich über die wesentlichen Punkte des Vertrages, insbesondere über den Preis, einig sein. Sonst liegt kein gültiger Vertrag vor. Der Preis für eine Dienstleistung, die im ­Internet angeboten wird, muss laut Preisbekannt­gabeverordnung «gut sichtbar und deutlich lesbar» auf der Bestelltaste selber oder in unmittel­barer Nähe aufgeführt sein. Bei Ihnen war der Preis am unteren Seitenrand versteckt, daher ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Der Anbieter darf die Leistung nicht in Rechnung stellen.

28.01.2020

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