Muss ich die Rechnung innert zehn Tagen zahlen?

«Im Sommer hat ein Gärtner für uns den ­Garten gepflegt. Kürzlich erhielten wir seine Rechnung. Jetzt pressiert es plötzlich: Die Zahlungsfrist beträgt nur zehn Tage. Müssen wir innert dieser zehn Tage bezahlen?»

Nein. Die Frist wurde von Ihnen vertraglich nicht ausdrücklich fest­gelegt. Deshalb ist anzunehmen, dass Sie beide stillschweigend davon aus­gegangen sind, wonach die in der Schweiz ­übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gilt. Abweichende Fristen sollten immer schriftlich fest­gehalten werden, damit keine Unklarheiten ent­stehen. 

30.11.2016

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