Muss ich die Reiseversicherung kündigen?

Wir haben letztes Jahr eine teure Reise gebucht und dafür eine Reiseversicherung für 189 Franken abgeschlossen. Diese war ein Jahr lang gültig. Nun erhalten wir von der Versicherung eine Rechnung für das nächste Jahr. Wir müssten sie zahlen, heisst es, weil wir die Versicherung nicht gekündigt haben. Stimmt das?

Ja. Wie andere Sachversicherungen verlängern sich viele Jahres-Reiseversicherungen nach Ende des ersten Vertragsjahres automatisch um ein Jahr, falls sie nicht vorher mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das steht so in den allgemeinen Ver­sicherungsbedingungen.

Die Schutzbriefe der ­Automobilverbände ACS, VCS und TCS bieten als Paketlösungen in etwa das Gleiche wie eine Jahres-Reiseversicherung. Hier gilt:

  • Wer einen VCS-Schutzbrief nach einem Jahr nicht mehr will, muss ihn beim VCS nicht kündigen; es genügt, einfach die Prämie nicht mehr einzuzahlen. Schicken Sie aber trotzdem eine kurze Mitteilung, das erspart dem Verband administrative Kosten.
  • Beim TCS muss man die Versicherung spätestens bis zum Tag des Vertragsablaufs kündigen, und beim ACS muss sie zwingend drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Tipp: Wenn Sie sicher sind, dass Sie pro Jahr nur einmal verreisen, lohnt sich eine «ganze» Jahres-Reiseversicherung nicht. Dann können Sie diesen Schutz für nur gerade diese eine Reise kaufen.

04.11.2015

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