Muss ich die Reparatur der Wasserleitungen zahlen?

Ich besitze ein Grundstück. Meine Wasser­leitungen führen unterirdisch vom Nachbarsgrundstück auf mein Land. Auf dem Grundstück meines Nachbarn befindet sich auch ein Schacht, der gut sichtbar auf meine unter­irdischen Leitungen hinweist. Nun hat es an meinen Leitungen auf dem Nachbarsgrundstück ein Leck gegeben. Muss ich für die Reparatur aufkommen?

Ja. Grundsätzlich ist zwar der Eigentümer eines Grundstücks auch Eigentümer der Leitungen, die durch sein Grundstück führen. Dabei gibt es aber zwei Ausnahmen:

  • Ist ein Nachbar durch eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit berechtigt, seine Leitungen durch ein fremdes Grundstück zu führen, bleibt er Eigentümer der Leitungen.
  • Das Gleiche gilt, wenn zwar keine Dienstbarkeit im Grundbuch steht, auf dem Nachbarsgrundstück aber gut erkennbar ist, dass Leitungen durch das Grundstück führen. 

Das ist bei Ihnen wegen des Schachts der Fall. Daher sind Sie Eigentümer der Leitungen und als alleiniger Benützer ver­pflich­tet, diese zu reparieren.

23.09.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: