Muss ich die Reparaturkosten selber zahlen?

«Ich habe für zwei Jahre ein E-Bike gemietet. Die Elektronik fällt immer wieder aus. Der Vermieter weigert sich, die Reparaturkosten von über 1000 Franken zu übernehmen. Er beruft sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) meines Mietver­trages, wonach der Vermieter für ein fahruntüchtiges E-Bike jegliche Haftung ausschliesst. Muss ich die Reparaturkosten übernehmen?»

Nein. Diese Klausel in den AGB ist auf Ihren Sachverhalt nicht anwendbar. Bei Mietverträgen muss die gemietete Sache in ­einem gebrauchsfähigen Zustand sein. Das heisst: Der Ver­mieter muss das E-Bike in einem fahrtüchtigen Zustand übergeben. Und er muss es auch danach in einem solchen Zustand erhalten.

Er muss das E-Bike also entweder reparieren oder Ihnen ein anderes, funk­tionsfähiges Velo zur Verfügung stellen. 

17.10.2017

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