Muss ich die Schalterspesen bezahlen?

«Die Rechnung für meinen Internetanschluss habe ich mit beigelegtem Einzahlungsschein bar am Postschalter bezahlt. Nun verlangt mein ­Anbieter von mir zusätzlich 3 Franken. Ist das zulässig?»

Es kommt auf die Höhe des Zuschlags an. Wenn ­jemand eine Rechnung mit einem Einzahlungsschein bar am Postschalter zahlt, belastet die Post dem Empfänger einen bestimmten Betrag. Er ist abhängig von der Art des Einzahlungsscheins (orange oder rot) und von der Höhe der Einzahlung. Die Kosten ­bewegen sich zwischen 90 Rappen und Fr. 3.55.

Der Internetanbieter darf Ihnen die Einzahlungs­spesen der Post nur weiterbelasten, wenn dies so in Ihrem Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht. Zudem darf er nur so viel verlangen, wie die Post ihm effektiv belastet hat. Ausnahme: Im Vertrag wurde eine Pauschale vereinbart.

01.09.2018

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