Muss ich die verpasste Arbeitszeit nachholen?

«Auf dem Weg zur Arbeit fuhr ich mit dem Auto an einer Unfallstelle vorbei. Ich benachrichtigte die Polizei und half, die Unfallstelle zu sichern. Später wurde ich von der Polizei befragt. Ich kam daher viel zu spät zur Arbeit. Muss ich die verpasste Arbeitszeit nachholen?»

Nein. Auch als Unbetei­ligter waren Sie gesetzlich verpflichtet, an der Unfallstelle zu helfen und sich der Polizei für eine Befragung zur Verfügung zu stellen. Deshalb muss Ihr Arbeitgeber – wie bei einer Krankheit – den Lohn für den ­Arbeitsausfall zahlen. Sie müssen die verpasste Arbeitszeit also nicht nach­holen.

07.04.2020

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