Muss ich die Verzichts­erklärung unterzeichnen?

«Mein ehemaliger Geschäftspartner behauptet seit langem, dass ich ihm Geld schulde. Sein Rechtsanwalt hat mir nun eine sogenannte ­Verjährungs-Verzichtserklärung geschickt – mit der Bitte um Unterzeichnung und Retour­nierung innert 14 Tagen. Muss ich dieses ­Dokument unterzeichnen?»

Nein. Dazu verpflichtet sind Sie nicht. Aber es ­hätte auch Vorteile für Sie.

Es ist üblich, dass ­Gläubiger einen Schuldner ein solches Papier unterzeichnen lassen, wenn die Verjährung ihrer Forderung bevorsteht. Das hat fol­gende Konsequenzen:

1 Hat der Gläubiger eine solche Verzichtserklärung erhalten, muss er vorläufig weder vor Gericht klagen noch betreiben, um den ­Ablauf der Verjährungsfrist zu stoppen. Das kann auch in Ihrem Interesse sein, falls Sie einstweilen von einer Betreibung oder von einer gerichtlichen Klage verschont bleiben möchten. Falls Sie nämlich nicht ­unterzeichnen, müssen Sie unmittelbar mit Betreibung oder Klage rechnen.

1 Falls Sie die Verjährungs-­Verzichtserklärung unterzeichnen, erhalten die ­Parteien mehr Zeit für aus­sergerichtliche Vergleichsgespräche.

1 Falls Sie als Schuldner unterzeichnen, bleibt offen, ob die Forderung berechtigt ist.

Tipp: Falls Sie eine ­solche Erklärung unterschreiben wollen, um Zeit für ­Vergleichsgespräche zu erhalten und eine Betreibung zu ­verhindern, sollten Sie den Verzicht zeitlich einschränken – zum Beispiel auf ein Jahr.

05.09.2017

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