Muss ich die Ware zurückschicken?

«Ich hatte Besuch eines Matratzen­vertreters und liess mir eine teure Matratze aufschwatzen. Einige Tage später widerrief ich den Vertrag. Der Verkäufer verlangt jetzt, dass ich die Matratze auf meine Kosten zurückschicke. Bin ich dazu verpflichtet?»

Nein. Da der Verkäufer Sie zu Hause überrumpelt hat, handelt es sich um ein Haustürgeschäft. Wird ein solches innert 14 Tagen widerrufen, hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, und er muss die erhaltene Ware zurückgeben. Diese Rückabwicklung des Vertrags hat am Wohnsitz des Konsumenten zu geschehen. Sie können also darauf beharren, dass der Verkäufer die Matratze bei Ihnen abholt.

 

30.04.2019

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