Muss ich die Entschädigung für den nicht unterschriebenen Mietvertrag begleichen?

«Ich habe mich für eine Mietwohnung beworben und erhielt den Zuschlag. Der Vermieter sandte mir den Mietvertrag zur Unterschrift zu. Ich unterschrieb aber nicht, weil ich unterdessen eine passendere Wohnung fand. Jetzt verlangt der Vermieter die Zahlung einer Entschädigung für seinen Aufwand. Muss ich die Rechnung begleichen?»

Nein. Mit Ihrer Bewerbung für die Wohnung haben Sie lediglich Ihr Interesse an Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter bekundet. Ein Vertrag ist mit dem Zuschlag des Vermieters noch nicht zustande gekommen. Der Vermieter hat Ihnen nach seiner mündlichen Zusage schriftliche Vertragsexemplare zur Unterzeichnung zukommen lassen. Das bedeutet: Auch er ging davon aus, dass der Vertrag erst nach der Unterzeichnung gültig ist. Sie schulden dem Vermieter somit keine Entschädigung.

19.04.2022

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