Muss ich diesen Betrag zahlen?
Ja. Wer einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann zwar schon vor dem Antritt der Stelle kündigen. Der Angestellte muss dann aber während der Mindestdauer des Vertrags arbeiten, falls der Arbeitgeber nicht mit einer Vertragsaufhebung einverstanden ist. Besteht der Arbeitgeber auf einem Stellenantritt und erscheint der Angestellte nicht am Arbeitsplatz, hat der Betrieb laut Gesetz eine Entschädigung in der Höhe von einem Viertel eines Monatslohns zugute. Hinzu kommen allenfalls noch Schadenersatzkosten, sofern der Arbeitgeber einen höheren Aufwand nachweisen kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn er kurzfristig eine Temporärarbeitskraft einsetzen muss und dies Mehrkosten auslöst.
Gut zu wissen: Das Gericht kann die Entschädigung herabsetzen, falls dem Betrieb durch den verweigerten Stellenantritt nur ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.