Muss ich eine Haftpflichtversicherung abschliessen?
Nein. Aber eine Versicherung ist von Vorteil, wenn Sie in der Wohnung einen kostspieligen Schaden anrichten. Dann müssen nicht Sie persönlich dafür aufkommen, sondern die Versicherung. Fehlt eine solche Police, zahlen Sie persönlich den ganzen Schaden aus eigener Tasche.
Wenn Sie sich mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag zum Abschluss einer Versicherung verpflichten, dies dann aber unterlassen, riskieren Sie allenfalls eine Kündigung. Denn einige Vermieter verlangen eine Einsicht in die Police oder ein Bestätigungsschreiben der Versicherung.
Grundsätzlich gilt: Eine Privathaftpflicht-Versicherung ist empfehlenswert. Die Jahresprämie kostet rund 100 Franken.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.