Muss ich eine Kündigungssperre akzeptieren?
Ja. Solche Kündigungssperren gibt es in Branchen mit Hochsaisons. Die Arbeitgeber wollen damit verhindern, dass ihnen die Angestellten im dümmsten Moment davonlaufen. Die Sperren gelten dann aber nicht nur für die betroffenen Angestellten, sondern auch für den Arbeitgeber. Es gibt zwei Varianten:
Entweder ist – wie in Ihrem Fall – das Einreichen der Kündigung während einer bestimmten Zeit nicht zulässig.
Oder im Vertrag ist festgehalten, dass bestimmte Kündigungstermine nicht gestattet sind.
Wichtig: Solche Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und nicht nur mündlich abgemacht werden, weil sie erheblich von den üblichen Regelungen abweichen.
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Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.