Muss ich als ehemaliger Temporärangestellter eine erneute Probezeit akzeptieren?

«Ich arbeite bei einer Temporärfirma. Laut Arbeitsvertrag gelten bei längeren Einsätzen die ersten drei Monate als Probezeit. Der Betrieb, in dem ich seit rund einem Jahr eingesetzt werde, bot mir jetzt eine Anstellung an – wiederum mit einer Probezeit. Ist das zulässig?»

Ja. Bis anhin war nicht Ihr jeweiliger Einsatzbetrieb Ihr Arbeitgeber, sondern die Temporärfirma. Durch eine Festanstellung entsteht ein neues Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber. Laut Bundesgericht gilt daher: Es darf eine Probezeit von bis zu drei Monaten vereinbart werden, selbst wenn die Parteien sich schon kennen und es sich um die gleiche Tätigkeit handelt.

22.02.2022

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