Flug annulliert: Muss ich einen Gutschein akzeptieren?

«Ich buchte einen Flug, der annulliert wurde. Die Fluggesellschaft stellte mir einen Gutschein aus, den ich später für eine erneute ­Buchung einlöste. Auch dieser Flug wurde annulliert. Ich verlangte das Geld zurück. Die Fluggesellschaft will mir aber wieder nur einen Gutschein geben. Ihre Begründung: Da ich für die Buchung einen Bon ein­löste, hätte ich auch jetzt wieder nur einen Gutschein zugut. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Gemäss der Europäischen Verordnung über die Fluggastrechte gilt: Wird ein Flug annulliert, können Passagiere die Ticketkosten von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Sie müssen sich also nicht mit einem Gutschein zufriedengeben – und zum Beispiel auch nicht einer Umbuchung zustimmen.

15.06.2021

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