Muss ich wegen Vorstellungsgesprächen während der Arbeitszeit einen Lohnabzug akzeptieren?
Nein. Angestellte in gekündigtem Arbeitsverhältnis dürfen den Arbeitsplatz für Vorstellungsgespräche verlassen – unabhängig davon, wer die Kündigung aussprach. Angestellte im Monatslohn erhalten weiterhin den vollen Lohn, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Wer dem Arbeitgeber aber einen begründeten Anlass für die Kündigung gegeben oder ohne wichtigen Grund selbst gekündigt hat, muss die für Bewerbungsgespräche benötigte Freizeit grundsätzlich nacharbeiten oder sich einen Lohnabzug gefallen lassen. Da Sie im Monatslohn arbeiten und die Kündigung nicht verschuldet haben, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen den vollen Lohn auszahlen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.