Muss ich einen Persönlichkeitstest machen?

«Ich bin seit einigen Jahren in derselben Firma angestellt. Nun möchte mein Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Beförderung einen Persönlichkeitstest mit mir durchführen. Ich möchte da lieber nicht mitmachen. Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen?»

Nein. Gegen Ihren Willen darf Ihr Arbeitgeber ­keinen Persönlichkeitstest durchführen. Mit Ihrem Einverständnis ist ein solcher Test aber zulässig, um Ihre Eignung für eine bestimmte Position ab­zuklären. Voraussetzung: Für Sie muss erkennbar sein, was mit dem Test geprüft werden soll und dass ein Bezug zu Ihrer künftigen Tätigkeit besteht. 
Ausserdem dürfen die Fragen nicht persönlichkeitsverletzend sein – etwa indem sie Ihre Privat­sphäre betreffen. Und die Testergebnisse müssen ­Ihnen bekanntgegeben werden. 

14.11.2017

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