Muss ich einen Teil der Reparaturkosten selber zahlen?

«Ich wurde unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Die Reparatur meines Autos kostet 7500 Franken. Die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers will mir aber nur 6000 Franken auszahlen. Ihre Begründung: Dieser Betrag entspreche dem Wert, den das Auto vor dem Unfall hatte. Mehr müsse sie nicht übernehmen. Stimmt das?»

Ja. Nach einem Unfall muss die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers den tatsächlichen Schaden ersetzen – aber nicht mehr als den Totalschaden. Ein solcher liegt vor, wenn die Reparaturkosten gleich hoch oder höher sind als der Zeitwert des Autos vor dem Unfall. Das ist bei Ihnen der Fall. Daher muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur 6000 Franken zahlen.

31.05.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: