Muss ich einen Teil der Reparaturkosten zahlen?
Ja. Der Geschädigte hat zwar grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Wiederherstellung seines Wagens. Der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten geht aber nicht über den Wert des Autos zum Zeitpunkt des Unfalls hinaus. Übersteigen die Instandstellungskosten diesen Zeitwert, spricht man von einem Totalschaden. In einem solchen Fall muss die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers lediglich den Zeitwert zahlen. Das ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Autos auf den Tisch legen müssten. Ausnahmen gibt es bei exklusiven oder raren Fahrzeugen. Um den Zeitwert zu bestimmen, richten sich die Versicherungsgesellschaften oft nach dem Eurotax-Tarif. Die Eurotax-Bewertung des aktuellen Fahrzeugwerts lässt sich im Internet auf www.eurotax.ch feststellen. Die Abfrage kostet 11 Franken.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.