Muss ich Franchise und Selbstbehalt zahlen?

«Ich habe mich selb­ständig gemacht. Gegen Unfälle bin ich obliga­torisch bei der Krankenkasse versichert. Muss ich mich bei einem Unfall mit Franchise und Selbstbehalt an Arzt- und Spitalkosten beteiligen?»

Ja. Die Krankenkasse unterscheidet nicht zwischen Unfall und Krankheit. Die Leistungen sind dieselben. Sie müssen sich nach einem Unfall also mit Franchise und Selbstbehalt an den Behandlungskosten beteiligen. Die Kasse zahlt weder Taggelder noch Invalidenrenten. Selbständigerwerbenden ist deshalb zu empfehlen, im Hinblick auf einen ­gesundheitsbedingten Erwerbsausfall ein Taggeld und eine Invalidenrente zu versichern.

22.02.2023

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