Muss ich für das Ausschlagen des Erbes zahlen?
Ja. Viele Kantone verlangen für das Ausschlagen eines Erbes eine Gebühr. Im Kanton Bern zum Beispiel kostet das 30 Franken, im Kanton Zürich 150 Franken. Denn mit der Ausschlagungserklärung wird ein Verfahren eingeleitet. Die Behörde muss die Ausschlagung protokollieren.
In der Regel erhalten die ausschlagenden Personen anschliessend eine Verfügung, die bestätigt, dass die Ausschlagung zu Protokoll genommen wurde. Die Kosten für dieses Verfahren gehen zu Lasten der ausschlagenden Person, da sie ja den Aufwand und die entsprechenden Kosten verursacht hat.
Im «Saldo»-Ratgeber «Erben und Vererben» wird in einfachen Worten erklärt, was ein Pflichtteil und ein Erbvorbezug ist und worauf man achten muss, wenn man ein Testament verfasst. Bestellen Sie das Buch (9. Auflage, 151 Seiten, Fr. 27.–) auf www.ktipp.ch.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.