Muss ich für das Ausschlagen des Erbes zahlen?

Ich habe das Erbe meines Vaters ­ausgeschlagen. Ich bin der einzige Erbe. Bei meinem Entscheid ging ich davon aus: Wenn man den Nachlass ausschlägt, hat man nichts mehr damit zu tun. Doch jetzt erhalte ich von der zuständigen Behörde eine ­Rechnung für die Ausschlagung des Erbes. Ist das rechtens?

Ja. Viele Kantone verlangen für das Ausschlagen ­eines Erbes eine Gebühr. Im Kanton Bern zum Beispiel kostet das 30 Franken, im Kanton Zürich 150 Franken. Denn mit der Ausschlagungserklärung wird ein Verfahren eingeleitet. Die Behörde muss die Ausschlagung protokollieren.

In der Regel erhalten die ausschlagenden Personen anschliessend eine Verfügung, die bestätigt, dass die Ausschlagung zu Protokoll genommen wurde. Die Kosten für dieses Verfahren gehen zu Lasten der ausschlagenden Person, da sie ja den Aufwand und die entsprechenden Kosten verursacht hat.

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08.04.2015

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