Muss ich für das Entkalken des Boilers zahlen?
Ja. Grundsätzlich darf die Nebenkostenabrechnung, die einem der Vermieter vorlegt, zwar nur Positionen enthalten, die im Mietvertrag auch ausdrücklich als vom Mieter zu tragende Nebenkosten erwähnt sind. Zu den Heizungs- und Warmwasserkosten gehören aber nicht nur die Kosten für die Brennstoffe und die verbrauchte Energie, sondern alle mit dem Betrieb der Heizungs- oder der zentralen Warmwasseraufbereitungsanlage direkt zusammenhängenden Kosten – also auch etwa die Kosten fürs Entkalken von Boiler, Warmwasseranlage und Leitungen.
Nicht in Rechnung stellen dürfte der Vermieter Ihnen aber beispielsweise Reparatur- und Erneuerungskosten.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.