Muss ich für den Service in eine Markengarage?

«Ich habe ein neues Auto gekauft. Dieses hat fünf Jahre ­Herstellergarantie. Der Verkäufer erklärte mir, dass ich für Reparaturen und den Service immer zu einem offiziellen Markenvertreter gehen ­müsse – sonst erlösche die Herstellergarantie. Stimmt das?»

Nein. Für Reparaturen oder den periodischen ­Service dürfen Sie Ihren Wagen laut der Wett­bewerbskommission in eine beliebige Garage bringen. Die Herstellergarantie würde aber dann ver­fallen, wenn eine unabhängige Werkstatt die Arbeiten fehlerhaft ausführen ­würde.

12.03.2019

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