Muss ich für die Anerkennung eines Kindes eine Frist einhalten?

«Meine Partnerin wird demnächst ein Kind zur Welt bringen. Ich werde das Kind anerkennen. Muss ich dazu eine bestimmte Frist einhalten?»

Nein. Sie können Ihr Kind ­jederzeit anerkennen. Wenden Sie sich dafür ans Zivilstandsamt. Ausnahme: Falls die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist, gilt ihr Ehemann als Vater. Dann muss zuerst das Kindesverhältnis zum Noch-­Ehemann aufgehoben werden. Das geschieht, indem entweder der Ehemann oder das Kind – vertreten durch einen Beistand – die Vaterschaft des Ehe­mannes vor Gericht anficht.

Übrigens: Falls die Mutter ­ledig ist, können Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt an­erkennen.

04.04.2017

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