Muss ich für die Behandlung eines Wildtiers zahlen?

«Ich habe einen verletzten Igel gefunden und zum Tierarzt gebracht. Dieser sagte mir gleich zu Beginn, ich müsse die Behandlung zahlen. Handelte der Tierarzt korrekt?»

Ja. Wenn Sie ein Tier zum Arzt bringen, um es be­handeln zu lassen, erteilen Sie dem Arzt einen Auftrag. Laut Gesetz hat der Be­auftragte Anspruch auf ein übliches Honorar und den Ersatz der Spesen. Tier­ärzte sind nicht verpflichtet, ­Tiere ohne Bezahlung zu behandeln.

Tipp: Wenden Sie sich an eine Igel-Auffangstation oder an den zuständigen Wildhüter, wenn Sie einen kranken oder verletzten Igel finden.

Informationen zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Tieren finden Sie zudem im Internet ­unter www.tierimrecht.org.

29.04.2017

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