Muss ich für die Besichtigung der Wohnung anwesend sein?

«Ich habe meine Wohnung ordentlich gekündigt. Der Vermieter beharrt nun darauf, dass ich mit den Mietinteressenten Besichtigungstermine vereinbare und die Besichtigungen dann selber durchführe. Kann der Vermieter das verlangen?»

Nein. Nach einer Kündigung müssen Sie dem Vermieter nur gestatten, Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten durchzu­führen. Sie müssen aber nicht persönlich anwesend sein oder gar selber Besichtigungen organisieren und durchführen. 

Der Vermieter muss die Besichtigungen rechtzeitig im Voraus ankünden. Zudem muss er die Termine so organisieren, dass Sie nicht ständig gestört ­werden.

16.10.2018

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