Muss ich für die Pflegehelferin Beiträge an die AHV zahlen?

«Mein Mann ist pflegebedürftig. Ich werde daher eine Rentnerin anstellen, die mich für ein paar Stunden pro Woche etwas entlastet. Muss ich sie bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden?»

Nein. Wer nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch arbeitet, muss nicht in jedem Fall Beiträge an die AHV, die IV und die EO zahlen. Es gilt eine Freigrenze von 16 800 Franken pro Jahr. Beiträge an die AHV müssen nur für jenen Teil des Einkommens entrichtet werden, der diese Summe übersteigt. Liegt der Lohn Ihrer Angestellten unter 1400 Franken pro Monat, müssen Sie sie deshalb nicht bei der Ausgleichskasse anmelden.

Sie müssen  die Angestellte aber gegen Unfälle versichern. Eine Liste der Unfallversicherer finden Sie auf www.bag.admin.ch -> Versicherungen -> Versicherer und Aufsicht.

18.09.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: