Muss ich für die Reinigungskosten aufkommen?

«Ich bin umgezogen. Der Vermieter erstellte bei der Abgabe der Wohnung ein Protokoll. Darin waren keine Mängel aufgelistet. Fünf Tage nach der Wohnungsrückgabe teilte mir der ­Vermieter mit eingeschriebenem Brief mit, dass es Flecken in der Küche habe. Er werde mir die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Muss ich zahlen?»

Nein. Nach dem Erstellen eines Protokolls darf der Vermieter nur noch versteckte Mängel geltend machen. Die sichtbaren müssten im Protokoll stehen. Versteckte Mängel muss man sofort nach der Entdeckung rügen – sonst ist die Reklamation verspätet. 

19.05.2020

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