Muss ich die Nebenkosten für leerstehende Wohnungen zahlen?
Nein. Der Vermieter muss den auf nicht vermietete Wohnungen fallenden Anteil der Nebenkosten tragen. Das gilt grundsätzlich auch für die Heizkosten. Ausnahme: Werden die Heizkosten nicht individuell erfasst und heizt der Vermieter die leeren Wohnungen nachweisbar nur so weit, dass keine Frostschäden entstehen können, muss er nur einen Teil der Kosten zahlen, die nach dem Verteilschlüssel eigentlich auf die leeren Wohnungen entfallen würden. Dieser Anteil beträgt bei Zwei- und Dreifamilienhäusern einen Drittel, bei Vier- bis Achtfamilienhäusern die Hälfte, bei grösseren Häusern zwei Drittel.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.