Muss ich für meine Mutter zahlen?
Nein. Nur wer in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen lebt, muss sozialhilfebedürftige Eltern oder Kinder und allenfalls gar die Grosseltern oder Enkelkinder unterstützen. Bei der Beurteilung der Unterstützungspflicht halten sich die meisten Kantone an die Empfehlungen in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Das Sozialamt prüft in der Regel bei Alleinstehenden erst ab einem steuerbaren Einkommen von 120 000 Franken, bei Verheirateten ab 180 000 Franken, ob sie etwas zahlen müssen.
Sie finden die Skos-Richtlinien im Internet unter www.skos.ch - Skos-Richtlinien - Aktuelle Richtlinien - Richtlinien ab 2017.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.